PSA-BV PSA-Benutzungsverordnung Die Abkürzung "PSA-BV" steht für "PSA-Benutzungsverordnung". Diese Verordnung regelt die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Sie definiert die Anforderungen und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Umgang mit PSA, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Juristisch