POK Polizeioberkommissar POK steht für Polizeioberkommissar. Ein Polizeioberkommissar ist ein Beamter bei der Polizei, der bereits den Dienstgrad eines Oberkommissars erreicht hat. Als Jurist trägt ein POK Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und ist befugt, polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen und kriminelle Aktivitäten zu bekämpfen. Der Titel POK zeigt, dass der Beamte eine hohe Kompetenz und Erfahrung in seiner Tätigkeit besitzt. Juristisch