PflSchSachkV Pflanzenschutz - Sachkundeverordnung Die Abkürzung "PflSchSachkV" steht für "Pflanzenschutz - Sachkundeverordnung". Diese Verordnung legt die Anforderungen und Kriterien fest, die Personen erfüllen müssen, um eine Sachkunde im Bereich Pflanzenschutz zu besitzen. Sie regelt somit den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und dient der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt im Umgang mit diesen Substanzen. Juristisch