PflSchMGebV Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung Die Abkürzung PflSchMGebV steht für die "Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung". Diese Verordnung regelt die Gebühren, die für die Zulassung und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln erhoben werden. Sie dient dazu, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu kontrollieren und umweltverträgliche Alternativen zu fördern. Juristisch