PatKostG Patentkostengesetz Das PatKostG steht für das Patentkostengesetz. Es regelt die Kosten, die vom Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht für die Bearbeitung und Gewährung von Patenten erhoben werden dürfen. Es legt fest, wie die Kosten berechnet werden und welche Gebühren anfallen. Das PatKostG dient der finanziellen Transparenz und Fairness im Zusammenhang mit der Beantragung, Prüfung und Durchsetzung von Patenten. Juristisch