ParlStG Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre Die Abkürzung "ParlStG" steht für "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der parlamentarischen Staatssekretäre". Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die parlamentarischen Staatssekretäre, die Mitglieder der Bundesregierung sind, aber keine Ministerposten innehaben. Es legt unter anderem fest, welche Rechte und Pflichten diese Staatssekretäre haben und wie ihre Stellung im politischen System geregelt ist. Das ParlStG ist somit eine wichtige Grundlage für die Arbeit der parlamentarischen Staatssekretäre in Deutschland. Juristisch