ParlBG Parlamentsbeteiligungsgesetz Das Kürzel "ParlBG" steht für das "Parlamentsbeteiligungsgesetz". Dieses Gesetz regelt die Teilnahme und Beteiligung des Parlaments bei bestimmten politischen Entscheidungen. Es legt fest, wann und in welchem Umfang das Parlament in Entscheidungsprozessen involviert sein muss und welche Rechte und Pflichten es dabei hat. Das ParlBG ist demnach ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der politischen Tätigkeiten. Juristisch