OWi Ordnungswidrigkeit OWi steht für "Ordnungswidrigkeit". Dabei handelt es sich um rechtswidriges Verhalten, das im Vergleich zu Straftaten weniger schwerwiegend ist. Ordnungswidrigkeiten werden in einem gesonderten Verfahren geahndet und können mit Geldbußen oder anderen Sanktionen belegt werden. Im Gegensatz zu Straftaten sind sie kein Bestandteil des Strafrechts, sondern des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ordnungswidrigkeiten können zum Beispiel Verstöße gegen Verkehrsregeln, Lärmbelästigung oder Verstöße gegen den Umweltschutz betreffen. Juristisch