OStA Oberstaatsanwalt Die Abkürzung "OStA" steht für "Oberstaatsanwalt" und bezeichnet einen hohen Beamten in der Justiz. Der Oberstaatsanwalt ist für die Leitung und Koordination der Staatsanwaltschaft zuständig und wird meist an einem Oberlandesgericht eingesetzt. In dieser Position trägt er große Verantwortung und hat weitreichende Befugnisse bei der Strafverfolgung und der Durchführung von Ermittlungen. Juristisch