OrgStA Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften Die Abkürzung OrgStA steht für "Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften" und bezieht sich auf eine rechtliche Regelung im juristischen Bereich. Diese Anordnung regelt die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften und legt somit die Struktur und Abläufe innerhalb dieser Behörden fest. Juristisch