OrgHG Organhaftpflichtgesetz OrgHG ist die Abkürzung für das Organhaftpflichtgesetz. Dieses Gesetz regelt die Haftung von Organen von juristischen Personen, wie beispielsweise Vorstandsmitgliedern von Unternehmen. Es legt fest, dass Organe für Schäden haften, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen. Die Vorschriften des OrgHG sollen Unternehmen und deren Organe dazu anhalten, ihre Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Dies dient dem Schutz von Gläubigern und soll das Vertrauen in das Wirtschaftssystem stärken. Juristisch