oHvA ohne Hinterlassung von Abkömmlingen Die Abkürzung "oHvA" steht für "ohne Hinterlassung von Abkömmlingen" und wird im juristischen Kontext im Erbrecht verwendet. Diese Formulierung bedeutet, dass die verstorbene Person keine Kinder oder andere direkte Nachkommen hinterlassen hat. Diese Klausel kann in einem Testament oder anderen erbrechtlichen Dokumenten verwendet werden, um zu bestimmen, wie das Vermögen des Verstorbenen verteilt wird, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Juristisch