NVV Nichtverbreitungsvertrag Die Abkürzung NVV steht für Nichtverbreitungsvertrag. Der NVV ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der darauf abzielt, die Verbreitung von Atomwaffen einzuschränken und letztendlich zu verhindern. Er wurde 1968 verabschiedet und verpflichtet die Vertragsparteien, keine Kernwaffen zu entwickeln, zu erwerben oder andere Staaten bei der Entwicklung von Atomwaffen zu unterstützen. Darüber hinaus verpflichtet der NVV die Atomwaffenstaaten zur nuklearen Abrüstung und fördert die friedliche Nutzung der Kernenergie. Juristisch