n.v.u.n.v nicht verwandt und nicht verschwägert "N.v.u.n.v." ist eine Abkürzung für "nicht verwandt und nicht verschwägert". Diese Bezeichnung wird häufig im juristischen Bereich verwendet, um auszudrücken, dass zwei Parteien in keinem familiären Verhältnis zueinander stehen. Die Abkürzung dient als prägnante und klar verständliche Zusammenfassung dieses Sachverhalts. Juristisch