NS-AufhG NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz Das Kürzel NS-AufhG steht für das NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz. Dieses Gesetz stellt darauf ab, Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus, die aufgrund rassistischer, politischer oder anderer diskriminierender Motive gefällt wurden, aufzuheben. Das Ziel des Gesetzes ist es, eine Aufarbeitung und Gerechtigkeit für diejenigen zu schaffen, die während dieser Zeit zu Unrecht verurteilt wurden. Juristisch