nrkr nicht rechtskräftig "NRKR" ist eine Abkürzung für "Nicht rechtskräftig". Dieser Begriff wird im juristischen Kontext verwendet, um anzuzeigen, dass eine Entscheidung noch nicht endgültig ist und noch anfechtbar oder überprüfbar ist. "NRKR" signalisiert also, dass die betreffende Rechtsangelegenheit noch nicht abgeschlossen oder endgültig entschieden ist. Juristisch