NotrufV Verordnung über Notrufverbindungen Die Abkürzung NotrufV steht für "Verordnung über Notrufverbindungen". Dieses Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung und Nutzung von Notrufnummern sowie die technischen Voraussetzungen für eine schnelle und zuverlässige Verbindung in Notfällen. Die NotrufV trägt somit dazu bei, dass Menschen in Notsituationen schnell Hilfe erhalten können. Juristisch