NotFV Verordnung über die notarielle Fachprüfung Die Abkürzung "NotFV" steht für die "Verordnung über die notarielle Fachprüfung". Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und den Ablauf der Fachprüfung für Notare. Sie legt fest, welche Fachkenntnisse und Fähigkeiten ein Notar nachweisen muss, um für das Notaramt zugelassen zu werden. Die NotFV ist somit ein wichtiger Bestandteil der rechtlichen Grundlage für die Qualifikation und Zulassung von Notaren. Juristisch