NiSG Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen NiSG steht für "Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen" und bezieht sich auf eine rechtliche Regelung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Abkürzung wird verwendet, um den Gesetzesnamen zu verkürzen und in verschiedenen juristischen Kontexten zu referenzieren. Das Gesetz zielt darauf ab, mögliche Gefahren durch nichtionisierende Strahlung zu minimieren und damit die Gesundheit und Sicherheit von Menschen vor den Auswirkungen dieser Strahlung zu schützen. Juristisch