NichtAnpG Nichtanpassungsgesetz Das NichtAnpG ist das Abkürzung für das Nichtanpassungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994. Es besagt, dass in diesem Zeitraum keine Anpassungen an die wirtschaftliche Lage vorgenommen wurden. Juristisch