NfD nur für den Dienstgebrauch Die Abkürzung NfD steht für "nur für den Dienstgebrauch". Diese Kennzeichnung wird verwendet, um zu verdeutlichen, dass bestimmte Informationen und Dokumente ausschließlich für den Gebrauch im dienstlichen Kontext bestimmt sind und vertrauliche Inhalte enthalten können. Sie werden nur innerhalb bestimmter organisatorischer oder juristischer Einheiten weitergegeben und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder öffentlich gemacht werden. Juristisch