NeuGlV Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs.6 des Grundgesetzes Die Abkürzung "NeuGlV" steht für die "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs.6 des Grundgesetzes". Diese Verordnung regelt die konkrete Umsetzung und Ausführung eines Gesetzes, das aufgrund des Artikels 29 Absatz 6 des Grundgesetzes erlassen wurde. Diese Verordnung kann im juristischen Kontext von großer Bedeutung sein. Juristisch