NDÜV Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung Die Abkürzung NDÜV steht für "Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung" und bezieht sich auf eine rechtliche Regelung in Bezug auf die Übermittlung von Auskünften an die Nachrichtendienste des Bundes. Diese Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang solche Auskünfte von den betreffenden Behörden eingeholt werden können und regelt somit die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen. Juristisch