NATOProtG Gesetz zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen Die Abkürzung NATOProtG steht für das "Gesetz zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen". Dieses Gesetz regelt die rechtliche Stellung und die Vereinbarungen in Bezug auf die internationalen militärischen Hauptquartiere, die im Rahmen des Nordatlantikvertrags geschaffen wurden. Juristisch