NaStraG Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung Das NaStraG ist ein Gesetz, das die Ausgabe von Aktien in Form von Namensaktien regelt und die Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre erleichtert. Es gibt den Unternehmen die Möglichkeit, Aktien auf den Namen des Aktionärs auszustellen, anstatt auf den Inhaber lautende Aktien zu verwenden. Dadurch kann die Identifikation und Kommunikation mit den Aktionären verbessert werden. Zudem beinhaltet das Gesetz Maßnahmen zur Vereinfachung der Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen und schafft somit Transparenz und Effizienz im Aktienrecht. Juristisch