m. W. v. mit Wirkung vom Die Abkürzung "m. W. v." steht für "mit Wirkung vom". Sie wird häufig im juristischen Bereich verwendet, um den Zeitpunkt anzugeben, ab dem eine bestimmte Regelung, Verordnung oder ein Gesetz gültig ist. Diese Abkürzung kennzeichnet also den Beginn oder das Inkrafttreten einer Maßnahme. Juristisch