MsbLärmSchV Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung Die Abkürzung MsbLärmSchV steht für die Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung. Diese Verordnung regelt den Schutz vor Lärm, der durch Magnetschwebebahnen verursacht wird. Sie legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Beeinträchtigungen für Anwohner und Umwelt zu minimieren. Die Magnetschwebebahn-Technologie ermöglicht den schwebenden Transport von Personen oder Gütern und bietet eine Alternative zu herkömmlichen Transportsystemen. Die MsbLärmSchV gewährleistet, dass dieser Fortschritt nicht zu Lasten der Lebensqualität der Menschen geht. Juristisch