MgVG MitbestimmungsG bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung Das Kürzel MgVG steht für das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. Es regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer bei Fusionen von Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg stattfinden. So erhalten die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen das Recht, bei wichtigen Entscheidungen und Verhandlungen mitzubestimmen, um ihre Interessen zu schützen und einen gerechten Prozess sicherzustellen. Das MgVG trägt somit zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte und zur Schaffung fairer Bedingungen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen bei. Juristisch