LVG Landesverwaltungsgesetz LVG steht für "Landesverwaltungsgesetz" und bezieht sich auf ein juristisches Regelwerk, das die Organisation und Aufgaben der Landesverwaltung regelt. Das LVG legt die Rahmenbedingungen für die Verwaltungstätigkeit auf Landesebene fest und regelt beispielsweise Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörden. Es dient als Grundlage für eine effektive und rechtskonforme Durchführung der staatlichen Verwaltung und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Juristisch