lt.d.u.g. laut diktiert und genehmigt Die Abkürzung "lt.d.u.g." steht für "laut diktiert und genehmigt" und findet vor allem im juristischen Bereich Verwendung. Sie zeigt an, dass ein Text oder eine Dokumentation aufgrund einer mündlichen Diktierung erfolgt ist und anschließend genehmigt wurde. Juristisch