LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung LStDV steht für "Lohnsteuer-Durchführungsverordnung" und bezieht sich auf eine gesetzliche Verordnung in Deutschland. Diese Verordnung legt die Durchführungsbestimmungen zur Berechnung und Erhebung der Lohnsteuer fest. Sie regelt unter anderem die Steuerklasse, den Steuersatz und die Abzüge bei der Lohnsteuer. Die LStDV dient als Grundlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur korrekten Abwicklung der Lohnsteuer. Juristisch