LRP Landschaftsrahmenplan LRP steht für Landschaftsrahmenplan. Dieser juristische Begriff bezeichnet einen Plan, der die nachhaltige Entwicklung und Gestaltung einer bestimmten Landschaftsregion vorgibt. Der Landschaftsrahmenplan dient als langfristige Leitlinie für die Bewahrung, Entwicklung und Nutzung von Natur- und Kulturlandschaften. Er berücksichtigt ökologische, ökonomische und soziale Aspekte und soll eine nachhaltige und integrierte Raumentwicklung fördern. Der Landschaftsrahmenplan wird in der Regel von Behörden oder Planungsgesellschaften erstellt und ist bindend für die Aufstellung von Bebauungsplänen und anderen planerischen Entscheidungen in der betreffenden Region. Juristisch