LQV Leistungs- und Qualitätsvereinbarung LQV steht für "Leistungs- und Qualitätsvereinbarung" und bezieht sich auf eine juristische Vereinbarung, die Leistungs- und Qualitätskriterien festlegt. Dabei werden die Erwartungen und Anforderungen zwischen den Parteien definiert, um ein gemeinsames Verständnis des angestrebten Erfolgs zu gewährleisten. Diese Vereinbarung dient als Grundlage für die Bewertung und Überwachung der Leistungserbringung und Sicherstellung der Qualität. Juristisch