LPZV Leistungsprämien- und Zulagenverordnung Die Abkürzung LPZV steht für "Leistungsprämien- und Zulagenverordnung". Diese Verordnung regelt die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen, beispielsweise im beruflichen Kontext. Sie dient dazu, besondere Leistungen von Mitarbeitern angemessen zu honorieren und Anreize für herausragende Leistungen zu schaffen. Die LPZV stellt somit ein rechtliches Instrument dar, um Leistungsträger zu belohnen und die Motivation am Arbeitsplatz zu fördern. Juristisch