LPartG Lebenspartnerschaftsgesetz Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) regelt in Deutschland die rechtliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Es wurde im Jahr 2001 eingeführt und ermöglicht es homosexuellen Paaren, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Durch das LPartG erhalten Lebenspartner ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehegatten, insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich. Juristisch