LMKÜV Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette Die Abkürzung LMKÜV steht für "Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette". Diese Verordnung befasst sich mit der Einführung von Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln in der Lebensmittelkette. Sie regelt die Übergangsphase und die damit verbundenen Regelungen, um die Umsetzung dieser Informationen erfolgreich zu ermöglichen. Juristisch