LMBestrV Lebensmittelbestrahlungsverordnung Die Abkürzung "LMBestrV" steht für die Lebensmittelbestrahlungsverordnung. In dieser Verordnung geht es um die Behandlung von Lebensmitteln mit verschiedenen Strahlenarten wie Elektronen, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultravioletten Strahlen. Diese Bestrahlung dient dazu, die Lebensmittel haltbarer zu machen und Keime oder Insekten abzutöten. Die Verordnung regelt dabei die genauen Bedingungen und Grenzwerte, die bei der Bestrahlung eingehalten werden müssen, um die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten. Juristisch