LJV Landesjustizverwaltung Die Abkürzung LJV steht für "Landesjustizverwaltung". Dieser Begriff bezeichnet das staatliche Organ, das für die Verwaltung der Justiz in einem Land zuständig ist. Die Landesjustizverwaltung kümmert sich um die Organisation der Gerichte, die Personalverwaltung der Justizbediensteten und die Bereitstellung der technischen und materiellen Ressourcen, die für einen reibungslosen Ablauf des Justizbetriebs notwendig sind. Juristisch