LHmV Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung Die Abkürzung LHmV steht für die Lösungsmittel-Höchstmengenverordnung. Diese Verordnung legt fest, welche Höchstmengen an Lösungsmitteln in bestimmten Produkten enthalten sein dürfen. Sie dient dem Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Lösungsmitteln. Die LHmV regelt beispielsweise den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in Farben, Lacken oder Reinigungsmitteln. Durch die Festlegung von Höchstmengen werden gesundheits- und umweltschädliche Einflüsse minimiert. Juristisch