LFGG Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit Das Kürzel LFGG steht für "Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit". Diese Rechtsnorm regelt in Baden-Württemberg die Zuständigkeit und Verfahrensweise der freiwilligen Gerichtsbarkeit. In diesem Bereich werden vor allem Angelegenheiten wie Vormundschaft, Betreuung, Adoption und Nachlasssachen behandelt. Das LFGG legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest und regelt die Befugnisse der Gerichte in diesen Angelegenheiten. Juristisch