KVStDV Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung KVStDV steht für Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung. Dieses juristische Regelwerk regelt die praktische Umsetzung der Kapitalverkehrsteuer. Sie legt die Bedingungen und Verfahren fest, unter denen die Steuer auf bestimmte Kapitalverkehrsvorgänge erhoben wird. Die KVStDV enthält detaillierte Bestimmungen zu den Steuersätzen, Bemessungsgrundlagen und Ausnahmeregelungen. Durch ihre Anwendung wird die korrekte Abwicklung der Kapitalverkehrsteuer sichergestellt. Juristisch