KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz Das KSVG, oder Künstlersozialversicherungsgesetz, regelt die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten in Deutschland. Es sieht vor, dass diese Berufsgruppen in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen werden und dadurch denselben sozialen Schutz genießen wie Arbeitnehmer. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden gemeinsam vom Künstler, dem Auftraggeber und dem Staat getragen, um die finanzielle Belastung für die Künstler zu verringern. Das KSVG stellt somit sicher, dass selbständige Künstler und Publizisten von den Vorteilen und Sicherheiten der gesetzlichen Sozialversicherung profitieren können. Juristisch
KSVG Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz Das KSVG steht für das Saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Organisation und Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung im Saarland. Dabei werden alle Belange geregelt, die für die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden von Bedeutung sind. Das KSVG schafft somit die rechtlichen Grundlagen für eine eigenständige und demokratische Gestaltung der Kommunen im Saarland. Juristisch