KStDV Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung KStDV steht für "Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung", die im juristischen Kontext Verwendung findet. Diese Verordnung regelt die Durchführung und Umsetzung der Körperschaftsteuer, welche von juristischen Personen wie Unternehmen oder Vereinen gezahlt wird. Die KStDV legt dabei unter anderem fest, wie die Steuererklärung einzureichen ist, welche Fristen gelten und welche Formulare und Unterlagen benötigt werden. Sie bietet somit eine wichtige Grundlage für die korrekte Abwicklung der Körperschaftsteuer. Juristisch