KostO Kostenordnung Die Abkürzung "KostO" steht für "Kostenordnung". Die Kostenordnung regelt die Gebühren und Kosten, die im Rahmen von gerichtlichen Verfahren oder anderen juristischen Angelegenheiten anfallen. Sie legt fest, welche Kosten von den Parteien zu tragen sind und wie diese berechnet werden. Die KostO dient als Grundlage für die Abrechnung und Regelung der finanziellen Aspekte von rechtlichen Auseinandersetzungen. Juristisch