KommJur Kommunaljurist KommJur steht für "Kommunaljurist" und bezieht sich auf einen Juristen, der auf kommunales Recht spezialisiert ist. Diese Abkürzung findet Verwendung im juristischen Bereich und bezeichnet eine Person, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Kommunen und den damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten befasst. Juristisch