Komm. Kommentar Die Abkürzung "Komm." steht für das Wort "Kommentar". Im juristischen Kontext wird häufig auf Kommentare zu Gesetzestexten verwiesen, welche Auslegungen, Erläuterungen und Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen enthalten. Diese Kommentare dienen der vertieften juristischen Auslegung und Interpretation von Gesetzen und bieten einen wichtigen Teil der juristischen Fachliteratur. Juristisch