KirchE Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 Die Abkürzung "KirchE" steht für "Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946". Dabei handelt es sich um eine juristische Sammlung von Urteilen und Entscheidungen im Bereich der Kirchenrechtssprechung seit dem Jahr 1946. Diese Sammlung dient als Grundlage für juristische Auseinandersetzungen und Diskussionen in Fragen, die den Bereich der Kirchen betreffen. Juristisch