KapSt Kapitalertragsteuer Die Abkürzung "KapSt." steht für "Kapitalertragsteuer". Dies ist eine Steuer, die auf Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen erhoben wird. Die Kapitalertragsteuer richtet sich nach dem individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen und wird in der Regel direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut abgeführt. Sie dient der Besteuerung von Einkommen, das aus Vermögensanlagen erzielt wird. Juristisch