KapAusstV Kapitalausstattungs-Verordnung Die Abkürzung "KapAusstV" steht für die Kapitalausstattungs-Verordnung. Diese Verordnung bezieht sich auf juristische Aspekte und regelt die Kapitalausstattung bestimmter Institutionen oder Unternehmen. Sie legt fest, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen müssen, um den nachgewiesenen Kapitalbedarf abzudecken. Die Kapitalausstattungs-Verordnung dient somit der Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis und trägt zur Stabilität und Robustheit des betreffenden Unternehmens oder der Institution bei. Juristisch