JVerwA Justizverwaltungsakt Die Abkürzung "JVerwA" steht für "Justizverwaltungsakt". Dabei handelt es sich um einen gerichtlichen oder justiziellen Verwaltungsakt, der im Rahmen von juristischen Angelegenheiten durchgeführt wird. Der Begriff umfasst die Verwaltungstätigkeiten innerhalb der Justiz und bezieht sich auf alle Maßnahmen und Entscheidungen, die von Justizbehörden getroffen werden, um das geltende Recht umzusetzen. Juristisch